AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Agentur gronewald werbung + pr Stefanie Hanßen.

1.     Geltung
1.1.    Die AGB gelten für alle  übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltung, Beratung, Konzeption und Realisation/Druck, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Änderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen, rechtsverbindlich unterzeichneten Bestätigung von Stefanie Hanßen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Stefanie Hanßen Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Als Urheber ist Stefanie Hanßen alleinige Inhaberin aller Verwertungsrechte an ihrem Werk.
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen  ein  Miturheberrecht  nur dann,  wenn  es  ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2.     Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis
2.1.    Stefanie Hanßen überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte einzig zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Stefanie Hanßen hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
2.2.    Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stefanie Hanßen und muß  vergütet werden.
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2.3.    Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, der Zustimmung von Stefanie Hanßen.
2.4.    Der Auftraggeber stellt der Agentur gronewald nach Veröffentlichung mehrere Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
2.5    Ohne Einwilligung des Designers dürfen die von ihm abgelieferten Arbeiten weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert oder entstellt werden.

 

3.    Ergänzende Sonderbestimmungen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von der Agentur gronewald zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann die Agentur gronewald – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfe – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von der Agentur gronewald nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht der Agentur gronewald das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde, also schon in der Konzeptionsphase. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

 

4.    Vertragsabschluß
Alle Angebote sind stets freibleibend.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Stefanie Hanßen verbindlich. Mündliche Abreden und Zusicherungen, einschließlich derjenigen Vertreter von Stefanie Hanßen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,Texte und Layouts sind – soweit nicht anders vereinbart – nur annähernd maßgebend. Änderungen bleiben vorbehalten.

 

5.     Lieferzeit
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges ­– angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die Stefanie Hanßen nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat Stefanie Hanßen so lange nicht zu vertreten, als sie und ihre Erfüllungsgehilfen kein Verschuldungsvorwurf trifft. Stefanie Hanßen haftet im Übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit.

 

6.    Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Stefanie Hanßen nach Eingang zahlbar. Bei Zahlungen per Bankeinzug kann ein Skonto von 3% gewährt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

 

7.    Mängelrügen und Gewährleistung
Für Mängel haftet Stefanie Hanßen wie folgt:
a) Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Stefanie Hanßens Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Zur Mängelbeseitigung gewährt der Käufer eine nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit und stellt den beanstandeten Gegenstand sofort zur Verfügung.
d) Wenn Stefanie Hanßen eine gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, von Stefanie Hanßen verweigert wird oder fehlschlägt, steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht zur Wandlung des Vertrages oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu.
e) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

 

8.     Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Agentur von Stefanie Hanßen richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Regelungen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggeber aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Stefanie Hanßen selbst oder einen Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entsprechend.

 

9.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklage) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes. Andernfalls verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

 

10.     Der Nutzer des kreativen Werks von Stefanie Hanßen hat seiner Abgabenverpflichtung i.H.v. 4,1% (2013) auf den Nettobetrag der Kreativposten an die Künstlersozialkasse, Gökerstraße 14, 26384 Wilhelmshaven, selbst nachzukommen.
Von der Abgabeverpflichtung ausgenommen sind Leistungen wie: Druck, Programmierung, Beratung, Organisation u.a.m.
Die aktuellen Abgabensätze erfahren Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de

 

02.08.2013
Stefanie Hanßen
gronewald werbung + pr
Berlin